Allgemeine Geschäftsbedingungen der STF Nexus GmbH & Co. KG für die Nutzung von KorTech
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Erbringung von Lieferungen und Leistungen der Firma, STF Nexus GmbH & Co. KG (kurz STF genannt), Wierlings Esch 14 in 48249 Dülmen, die das ausschließliche Nutzungsrecht zur Vermarktung der Software KorTech besitzt, gegenüber Kunden, die Unternehmer sind.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt STF nicht an, es sei denn, STF hat ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn STF in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen und Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(3) Soweit im Folgenden von Textform die Rede ist, sind damit sowohl die schriftliche Form als auch die in § 126b BGB beschriebene Form zulässig, also insbesondere auch die E-Mail.
(4) Soweit im Folgenden von Schadensersatzansprüchen die Rede ist, sind damit in gleicher Weise auch Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen i.S.v. § 284 BGB gemeint.
(5) Soweit in den AGB von Unternehmern die Rede ist, sind damit Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, das heißt natürliche oder juristische Personen, welche die Ware oder Leistung zur gewerblichen oder beruflichen Nutzung erwerben, sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen gemeint.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Überlassung der SOFTWARE „KorTech“ (nachfolgend als „SOFTWARE“ bezeichnet) der STF zur Nutzung über das Internet und die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern der STF (insgesamt als „Webservice“ bezeichnet) gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages.
I. Webservice
§ 3 Softwareüberlassung
(1) STF stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die SOFTWARE in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet STF die SOFTWARE auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
(2) STF ist zur Aufrechterhaltung des geschuldeten Funktionsumfangs der SOFTWARE während der Vertragslaufzeit („Instandhaltung") verpflichtet. Zur Erfüllung der ihr obliegenden Pflicht zur Instandhaltung wird STF die nach dem Stand der Technik erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen durchführen.
(3) Der geschuldete Funktionsumfang der SOFTWARE ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Leistungsbeschreibung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er einen Internet-Browser nutzt, der in der Leistungsbeschreibung des Anbieters angegeben ist und diesen aktuell hält.
(4) STF beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die SOFTWARE die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der SOFTWARE unmöglich oder eingeschränkt ist.
(5) STF ist zu einer Änderung oder einer Anpassung der SOFTWARE nur dann verpflichtet, wenn eine solche Änderung oder Anpassung zur Instandhaltung der SOFTWARE nach dem Stand der Technik erforderlich ist.
(6) Im Übrigen ist STF zu einer Änderung, Anpassung und Weiterentwicklung der SOFTWARE nur dann verpflichtet, wenn die Parteien dies gesondert vereinbaren. Ohne eine solche gesonderte Vereinbarung ist der Anbieter insbesondere nicht zu einer Weiterentwicklung der SOFTWARE (Upgrades) verpflichtet.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) STF räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die in diesem Vertrag bezeichnete SOFTWARE während der Dauer des Vertrages im Rahmen der Webservice-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde hat das Recht, während der Laufzeit und unter den Regelungen dieser AGB ausschließlich unter Verwendung der Suchmasken des Webservices einzelne Inhalte auf seinem Bildschirm sichtbar zu machen und zur dauerhaften Sichtbarmachung einen Ausdruck zu fertigen. Eine automatisierte Abfrage durch Skripte, durch Umgehung der Suchmaske durch Suchsoftware oder vergleichbare Maßnahmen sind nicht gestattet.
(2) Der Kunde darf die SOFTWARE nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Der Kunde darf die SOFTWARE nicht in eine andere Ausdrucksform umwandeln (reverse-assemble, reverse-compile) oder in anderer Weise übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist.
(3) Der Kunde darf die SOFTWARE nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der SOFTWARE laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der SOFTWARE in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der SOFTWARE auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SOFTWARE Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der SOFTWARE wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der SOFTWARE ausgeschlossen ist.
(6) Die von STF im Webservice bzw. auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte sind urheber- und datenschutzrechtlich geschützt. STF räumt dem Kunden hiermit das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, diese während der Dauer des Vertrages im Rahmen der Webservice-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
(7) Der Kunde darf die durch Abfrage gewonnenen Inhalte und Daten weder vollständig, noch teilweise oder auszugsweise zum Aufbau einer eigenen Datenbank in jeder medialen Form und/oder für eine gewerbliche Datenverwertung oder Auskunftserteilung und/oder für eine sonstige gewerbliche Verwertung verwenden. Die Verlinkung, Integration oder sonstige Verknüpfung der Datenbank oder einzelner Elemente der Datenbank mit anderen Datenbanken oder Meta-Datenbanken ist unzulässig.
(8) Bei schuldhafter Verletzung einer der Pflichten dieses § 4 ist der Kunde gem. § 17 der AGB zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
§ 5 Einräumung von Speicherplatz
(1) STF überlässt dem Kunden einen ausreichenden Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der SOFTWARE im vereinbarten Funktionsumfang stehen. STF trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
(4) STF ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden, zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Anbieter tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren.
(5) Der Kunde bleibt Alleinberechtigter an den Daten, an denen STF keine Urheber- oder sonstige (Mit-)Besitzrechte besitzt, und kann jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher solcher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens STF besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete SOFTWARE zu erhalten.
(6) Bei schuldhafter Verletzung einer der Pflichten dieses § 5 ist der Kunde gem. § 17 der AGB zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
§ 6 Support
(1) STF unterstützt und berät den Kunden hinsichtlich der Softwareanwendung oder Fehlerbehebung in textlicher Form oder auf sonstigem Wege der Fernkommunikation.
(2) STF wird dafür Sorge tragen, dass der Kunde sich an seinen jeweiligen Ansprechpartner wenden kann.
§ 7 Unterbrechung – Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
(1) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Webservice-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
(2) Die Überwachung der Grundfunktionen der Webservice-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der Webservice-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr UTC+1 gewährleistet. STF wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird STF den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, an die zuvor bekanntzugebende E-Mail-Adresse per E-Mail verständigen.
(3) STF ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt, die die Erbringung einer Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Bürgerkriege, Hacker-Attacken, Maschinen- oder Stromausfall, Störung von Telekommunikationswegen, Pandemien sowie behördliche Maßnahmen – auch der Eintritt solcher Ereignisse bei Subunternehmern.
§ 8 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SOFTWARE durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der SOFTWARE anzufertigen.
(3) Unbeschadet der Verpflichtung der STF zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der Webservice-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(5) Der Kunde wird für den Zugriff auf die erstmalige Nutzung der Webservice-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der Webservice-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
(6) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt STF hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
(7) Bei schuldhafter Verletzung einer der Pflichten dieses § 8 ist der Kunde gem. § 17 der AGB zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
§ 9 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. Hauptvertrag.
§ 10 Mängelhaftung – Haftung für Datenverlust
(1) STF leistet Gewähr für die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Webservice-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages.
(2) Für den Fall, dass Leistungen von STF von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, STF von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und STF die Kosten zu ersetzen, die STF wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
(4) STF ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte STF davon in Kenntnis setzen. STF hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(5) Für den Verlust von Daten haftet STF insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
(6) Bei schuldhafter Verletzung einer der Pflichten dieses § 10 ist der Kunde gem. § 17 der AGB zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit und etwaige Verlängerungsoptionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Hauptvertrag.
(2) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien stets unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist STF insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Webservice-Dienste verletzt, insbesondere gegen seine Pflichten aus § 8 Abs. 1, 2, 4 oder 5 S. 2 der AGB verstößt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 12 Dateneigentum – Datenschutz – Geheimhaltung
(1) Sämtliche Daten, die vom Kunden aufgrund dieses Vertrages an STF übermittelt werden, bleiben im Eigentum des Kunden.
(2) STF ist berechtigt, sämtliche Daten, die vom Kunden aufgrund dieses Vertrages an die STF übermittelt werden, in anonymisierter Form zur Verbesserung der von STF angebotenen Soft- und Hardware selbst zu nutzen.
(3) STF verarbeitet personenbezogene Daten, ausschließlich soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistung und/oder zum Betrieb des Webservices erforderlich ist.
(4) Der Kunde ist selbst für die nach den Bestimmungen des Datenschutzrechts durch seine Mitarbeiter, seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich.
(5) STF verpflichtet sich, über alle ihr im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl der STF als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der STF erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich STF vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen. Keine vertraulichen Informationen sind solche Informationen,
a) die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe durch den Kunden bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden,
b) die STF bereits vor der Offenlegung durch den Kunden und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren,
c) die von STF ohne Nutzung von vertraulichen Informationen des Kunden selbst ´gewonnen wurden oder
d) die STF von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden.
(6) STF verpflichtet sich, mit allen von ihr im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Subunternehmern eine mit vorstehendem Absatz 5 dieses Vertragspunktes inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
(7) STF überträgt Daten ausschließlich verschlüsselt.
§ 13 Vorgehen bei Rechtsverletzungen
Sollte STF von Dritten, eingeschlossen staatliche Institutionen, im Rahmen dieses Vertrages wegen der Verletzung von Rechten Dritter sowie sonstigen Rechtsverletzungen aufgrund der vertragsgemäßen Verwendung der Inhalte des Kunden in Anspruch genommen werden, wird der Kunde STF von diesen Ansprüchen freistellen und wird STF bei der Rechtsverteidigung, zu der STF berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, die notwendige Unterstützung bieten, sowie die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung für STF übernehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass STF den Kunden über geltend gemachte Ansprüche sowie Rechtsverletzungen unverzüglich umfassend textlich informiert (E-Mail ausreichend), keine Zugeständnisse oder Anerkenntnisse oder diesen gleichkommenden Erklärungen abgibt und es dem Kunde ermöglicht, auf seine Kosten alle gerichtlichen und außergerichtlichen Verhandlungen über die Ansprüche zu führen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt STF vorbehalten.
II. Allgemeine Regeln
§ 14 Beratung – Garantien
(1) Beratungspflichten übernimmt STF nur kraft gesondertem Beratungsvertrag.
(2) STF stellt im Webservice teilweise rechtliche Inhalte bereit. Diese sind ausschließlich als rechtliche Empfehlung zu verstehen und ersetzen keine Rechtsberatung, die für den Einzelfall von STF nicht geschuldet ist – auch nicht durch den Erwerb oder Download von Anträgen, ähnlichen Unterlagen und Dienstleistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Sie sind lediglich als allgemeine Hilfestellung zu verstehen. Der Kunde sollte zu Rechtsfragen einen qualifizierten Rechtsberater aufsuchen.
(3) Außer im Vertrag ausdrücklich von STF übernommene Garantien bestehen keine weiteren. Insbesondere sind Beschreibungen des Vertragsgegenstands oder des Leistungsumfangs, Eigenschaftsfestlegungen und technische Daten nicht als Beschaffenheitsgarantie zu verstehen. Eine Garantie gilt nur dann als von STF übernommen, wenn sie mindestens in Textform eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet hat.
§ 15 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungsbedingungen richten sich nach dem individuellen Angebot bzw. Hauptvertrag.
§ 16 Verzug des Anbieters – Rücktritt
(1) Kommt STF in Verzug, dann ist ihre Haftung für den Ersatz des Verzögerungsschadens im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf 5 % des Vertragspreises begrenzt. Weitere Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
(2) Der Kunde kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn STF die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
§17 Vertragsstrafen
Bei schuldhafter Verletzung einer aus diesen AGB resultierenden Pflichten durch den Kunden, im speziellen aus § 4, § 5 und § 8, wird eine Vertragsstrafe pro Einzelverstoß von EUR 5.000 zur Zahlung an STF fällig. Sollte der Schaden im Einzelfall höher ausfallen, ist – unter Anrechnung der Vertragsstrafe – der höhere Schaden vom Kunden zu tragen. Die Vertragsstrafe ist 10 Tage nach Zugang der Zahlungsaufforderung fällig.
§ 18 Haftung für Schäden
(1) Die Haftung des Anbieters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, Ansprüchen wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haftet STF für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird auf den vertragstypischen und regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(2) Der in Absatz 1 genannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der STF.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung der STF gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 19 Anwendbares Recht – Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss derjenigen Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
(2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat oder ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertag der Geschäftssitz der STF.
§ 20 Sonstiges
(1) Mündliche Zusagen durch Vertreter der STF oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der Bestätigung in Textform durch einen Vertretungsbefugten der STF.
(2) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde STF oder einem Dritten gegenüber abzugeben hat, bedürfen der Textform.
(3) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
(4) Anlagen, auf die in diesen AGB Bezug genommen wird, sind Vertragsbestandteil.
Bankverbindung
Sparkasse Westmünsterland
BIC: WELADE3WXXX
IBAN: DE30 4015 4530 0033 0233 59
Sitz der Gesellschaft
Dülmen
Amtsgericht Coesfeld, HRB 16437
Gerichtsstand Dülmen
USt-IdNr.: DE308146898
Geschäftsführung
Dipl.-Ing. (BA) Niels Bock, MBA
Felix Feldmann (B.A.)
STF Nexus GmbH & Co. KG
Wierlings Esch 14
48249 Dülmen
Telefon 02594 7013 0
Versionsstand 10.07.2023